|
Beifahrer
Beifahrer, welche im Arbeitsverhältnis zum Versicherungsnehmer
stehen und mit diesem zu einer Ablösung, oder zu
Hilfsarbeiten fahren, sind versicherte Beifahrer. Im Arbeitsverhältnis
muss klargestellt sein, dass die Tätigkeit als Beifahrer
dazu gehört, wobei diese nicht die Haupttätigkeit
sein muss.
Wildschaden
Der Zusammenstoß eines Fahrzeugs mit einem Wild
wird im Versicherungsbereich als Wildschaden bezeichnet.
In Teilkaskoversicherungen ist der Wildschaden versichert.
Der Zusammenstoß mit dem Wild muss sich während
das Fahrzeug sich in Bewegung befindet, stattfinden, sonst
greift die Versicherung nicht. Darüber hinaus muss
eine Versicherung nicht zahlen, wenn ein Ausweich-, oder
Bremsmanöver zu erkennen ist.
Ruheversicherung
Wenn ein Auto bei derZulassungstelle nicht mehr angemeldet
ist, fällt es meist aus dem Versicherungsvertrag.
Ab einer Stilllegung des Fahrzeugs von mindestens 2 Wochen,
kann der Versicherungsnehmer bei der Versicherung eine
Unterbrechung des Versicherungsschutzes beantragen.
KFZ-Vollversicherung
Eine KFZ-Vollversicherung zahlt greift in den meisten
Fällen bei fremd und eigen verschuldeten Unfällen.
Darüber hinaus tritt der Versicherungsschutz bei
mutwillig ausgeführten Handlungen fremder Personen
auch ein. Eine KFZ-Vollversicherung schließt immer
eine Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
Kraftfahrtunfallversicherung
Eine Kraftfahrtunfallversicherung haftet für
Fahrer und Beifahrer und wird deshalb oft als Insassen-Unfallversicherung
bezeichnet.
|