Lexikon Autoversicherung

Beifahrer
Beifahrer, welche im Arbeitsverhältnis zum Versicherungsnehmer stehen und mit diesem zu einer Ablösung, oder zu Hilfsarbeiten fahren, sind versicherte Beifahrer. Im Arbeitsverhältnis muss klargestellt sein, dass die Tätigkeit als Beifahrer dazu gehört, wobei diese nicht die Haupttätigkeit sein muss.

Wildschaden
Der Zusammenstoß eines Fahrzeugs mit einem Wild wird im Versicherungsbereich als Wildschaden bezeichnet. In Teilkaskoversicherungen ist der Wildschaden versichert.
Der Zusammenstoß mit dem Wild muss sich während das Fahrzeug sich in Bewegung befindet, stattfinden, sonst greift die Versicherung nicht. Darüber hinaus muss eine Versicherung nicht zahlen, wenn ein Ausweich-, oder Bremsmanöver zu erkennen ist.

Ruheversicherung
Wenn ein Auto bei derZulassungstelle nicht mehr angemeldet ist, fällt es meist aus dem Versicherungsvertrag. Ab einer Stilllegung des Fahrzeugs von mindestens 2 Wochen, kann der Versicherungsnehmer bei der Versicherung eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes beantragen.



KFZ-Vollversicherung
Eine KFZ-Vollversicherung zahlt greift in den meisten Fällen bei fremd und eigen verschuldeten Unfällen. Darüber hinaus tritt der Versicherungsschutz bei mutwillig ausgeführten Handlungen fremder Personen auch ein. Eine KFZ-Vollversicherung schließt immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung ein.

Kraftfahrtunfallversicherung
Eine Kraftfahrtunfallversicherung haftet für Fahrer und Beifahrer und wird deshalb oft als Insassen-Unfallversicherung bezeichnet.

 
 
 
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